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First Steps in the Trump Era

Die Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) bekämpft die Installation stationärer Radaranlagen!

Maximale Sicherheit im Strassenverkehr ‑ JA!  Stationäre Blitzer aus finanziellen Motiven ‑ NEIN!

Morgen Mittwoch ist es soweit und im Kanton Aargau wird ein Tabu gebrochen. In Baden wird trotz breit abgestützter Gegenwehr aus Bevölkerung und Politik die erste stationäre Radaranlage innerhalb des Kanton Aargaus in Betrieb genommen. Die Stadt Baden sowie das Verwaltungsgericht rechtfertigen die «stationäre Verkehrsüberwachungsanlage», so die offizielle Bezeichnung, unter dem Vorwand der Verkehrssicherheit, im Zentrum stehen jedoch offensichtlich finanzielle Motive. Es ist zu befürchten, dass die Installation in Baden nur der Anfang ist und weitere «Blechpolizisten» an anderen Standorten im Aargau folgen werden! Die Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) lehnt die Installation der Badener Überwachungsanlage entschieden ab.

Die AVK setzt sich für eine maximale Sicherheit im Strassenverkehr ein und bringt sich regelmässig auf politischer Ebene zu sicherheitsrelevanten Themen ein. Doch die Inbetriebnahme von stationären Radaranlagen lehnen die Mitglieder der AVK kategorisch ab. Der Mehrwert in sicherheitstechnischer Hinsicht ist nicht bewiesen und der Kanton Aargau war mit dem System der mobilen Überwachung in der Vergangenheit immer sehr gut aufgestellt, wie auch die Kantonspolizei wiederholt bestätigt. Es ist aus Sicht der AVK generell fragwürdig, wie ein innert Kürze allgemein bekannter «Blechpolizist» präventive Wirkung zeigen soll. Im Gegenteil, die Prämisse, Verkehrskontrollen unangekündigt, jederzeit und überall erwarten zu müssen, diszipliniert die Verkehrsteilnehmer automatisch, sorgt so für mehr Achtsamkeit im Strassenverkehr und führt schlussendlich zu mehr Sicherheit auf den Strassen.

AVK-Präsident Stefan Huwyler äusserst sich wie folgt zum Thema: «Sicherheit im Strassenverkehr ist das oberste Gebot der AVK und muss mit allen Mitteln unterstützt werden. Stationäre Blechpolizisten tragen jedoch nichts zur Verbesserung der Sicherheit hinzu und sind als getarnte Einnahmequellen der Behörden zu verstehen, der Fall Baden illustriert dies exemplarisch. Dieser Tabubruch muss dringend bekämpft werden und das weitere Schröpfen des motorisierten Verkehrsteilnehmers ein Ende haben!»

Die Aargauische Verkehrskonferenz fordert daher, dass ein Verbot von stationären Radarkontrollen auf dem kantonalen Strassennetz erneut mit allen Mitteln angestrebt wird. Als besonders stossend ist die Tatsache zu werten, dass eine Gemeinde einen klaren politischen Entscheid via Verwaltungsgericht bekämpft. Es entlarvt die eigentliche Absicht – die Installation einer zusätzlichen Einnahmequelle für die Gemeindekasse

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Kontakt

Aargauische Verkehrskonferenz (AVK)
c/o Aargauischer Gewerbeverband
Entfelderstrasse 19
Postfach
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Telefon 062 746 20 40
Fax 062 746 20 41

E-Mail info@aveko.ch

 

Information

Die Aargauischen am Strassenverkehr interessierten Vereine, Verbände, Stiftungen, Interessengemeinschaften oder sonstige Gesellschaften (natürliche und juristische Personen) haben unter dem Namen Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) beschlossen, enger zusammenzurücken. Dauernde, sehr oft koordinierte Angriffe von Mobilitäts- und damit vielfach auch Wirtschafts- und Gesellschaftsgegnern sollen in geeigneter, abgestimmter Form und getragen von allen Betroffenen besser abgewehrt werden.