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Die Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) begrüsst die Revision des Strassengesetzes

Die Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) begrüsst die Revision des Strassengesetzes

Die Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) begrüsst die Revision des Strassengesetzes und die damit verbundene Vereinheitlichung der Gemeindebeiträge

Gelder aus der Strassenkasse dürfen nicht zweckentfremdet werden
Eine Revision des Strassengesetzes muss aus Sicht der Aargauischen Verkehrskonferenz (AVK) dringend forciert werden. Die aktuelle Grundlage ist gemessen an den heutigen Anforderungen nicht mehr zeitgemäss, formal veraltet und sorgt teilweise sogar für Willkür bei der Finanzierung von Projekten. Die AVK unterstützt die Stossrichtung der Vorlage und begrüsst die Vereinheitlichung der Gemeindebeiträge auf 35 %.

Keine Zweckentfremdung der Gelder aus der Strassenkasse!
Durch die Agglomerationsbeiträge des Bundes kann der Ertragsausfall in der Strassenrechnung kompensiert werden. Gleichzeitig dürfen die Gelder aus der Strassenkasse nicht zweckentfremdet werden. Es müssen wichtige Strassenprojekte vorangetrieben werden, um die Standortattraktivität des Kantons Aargau auch mit moderner Verkehrsinfrastruktur sowie unbürokratischer Herangehensweise nachhaltig zu gewährleisten.

Vernunft und Kontrollmassnahmen erforderlich
Trotz der Zustimmung zum neuen Verteilschlüssel der Kosten fordert die AVK Vernunft und Nachhaltigkeit. Unverhältnismässige Projekte einzelner Gemeinden sind klar zu verhindern und übergeordnete Kontrollmechanismen müssen greifen.

Klare Regelung der Kompetenzen erforderlich
Die AVK hat bei der Verteilung der Entscheidungskompetenzen keine Präferenz. Elementar ist für unsere Organisation, dass Gemeinden und Kanton Hand in Hand arbeiten und damit im Sinne des Steuerzahlers agieren. Bürokratische Zusatzhürden und Ineffizienz aufgrund von Kompetenzfragen sind zwingend zu vermeiden.

Konzept für Übergangsphase muss erarbeitet werden
Aus Sicht der AVK ist die Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision nicht ideal und es bedarf ein klares Konzept, welches Anreize schafft, dass Projekte nicht aufgeschoben werden. Die AVK befürchtet, dass Gemeinden ihre Investitionen in die Strasseninfrastruktur aufgrund der Gesetzesänderungen verlagern und so ein Nachfragevakuum für das Baugewerbe entstehen würde. Hierfür braucht es eine Lösung. Die AVK empfiehlt dem Regierungsrat zudem dringend eine mittel- bis langfristige Prognose bezüglich der Einnahmeentwicklung der Strassenkasse zu erstellen.

Es gilt nun, mit dieser Gesetzesrevision und durch eine weiterhin umsichtige Verkehrspolitik die Wegweiser für einen langfristig prosperierenden Wirtschaftskanton Aargau auszurichten.

 

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Kontakt

Aargauische Verkehrskonferenz (AVK)
c/o Aargauischer Gewerbeverband
Entfelderstrasse 19
Postfach
5001 Aarau
Telefon 062 746 20 40
Fax 062 746 20 41

E-Mail info@aveko.ch

 

Information

Die Aargauischen am Strassenverkehr interessierten Vereine, Verbände, Stiftungen, Interessengemeinschaften oder sonstige Gesellschaften (natürliche und juristische Personen) haben unter dem Namen Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) beschlossen, enger zusammenzurücken. Dauernde, sehr oft koordinierte Angriffe von Mobilitäts- und damit vielfach auch Wirtschafts- und Gesellschaftsgegnern sollen in geeigneter, abgestimmter Form und getragen von allen Betroffenen besser abgewehrt werden.